Vertragsbedingungen für die Nutzung der Dienstleistungen der Augenrat gUG

§ 1     Geltungsbereich

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Augenrat gUG und den Kunden (nachfolgend „Kunden“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
  2. Die Augenrat gUG erbringt ihre Leistung ausschließlich für Privatpersonen, die für sich selbst eine medizinische Zweitmeinung begehren. Die Kunden sind daher Verbraucher.

§ 2     Vertragsgegenstand

  1. Die Dienstleistung der Augenrat gUG ermöglicht es den Kunden, medizinische Zweitmeinungen für sich anzufragen und hochspezialisierten Fachärzten (nachfolgend „Experten“), die mit der Augenrat gUG zusammenarbeiten, einen Auftrag zur Erstellung einer medizinischen Zweitmeinung zu erteilen.
    Die Augenrat gUG betreibt dazu die Internetplattform Augenrat gUG auf der sich die Kunden registrieren lassen können.
    Die Augenrat gUG stellt die von den Kunden übermittelten Unterlagen zusammen und weist den Kunden darauf hin, soweit eine Befundung aufgrund der überlassenen Unterlagen noch nicht möglich ist und welche Unterlagen dann noch zu ergänzen sind.
    Die Augenrat gUG wählt dann einen für das Anliegen des Kunden qualifizierten Experten aus. Dieser wird, sofern der Kunde sein Einverständnis hierzu erteilt, zur Erstellung einer Zweitmeinung angefragt.
  2. Entsprechend dem gewünschten Anliegen des Kunden schlägt ihm die Augenrat gUG einen Experten unter Beschreibung von dessen Expertise vor, an den er sich zur Erstellung einer Zweitmeinung wenden kann. Infolge dieses Vorschlags kann der Kunden entscheiden, ob er von dem Experten ein Angebot zur Erstellung einer Zweitmeinung erhalten möchte.Um ein verbindliches Angebot zur Erstellung einer Zweitmeinung erhalten zu können, muss der Kunde bei der Augenrat gUG registriert sein.Im Rahmen dieses Kundenkontos muss der Kunde durch Anklicken zu erkennen geben, dass er den allgemeinen Geschäftsbedinungen und den Datenschutzvorkehrungen zustimmt. Es bedarf einer augenärztlichen Erstmeinung in Form eines Arztbriefes mit Diagnose, Befundbeschreibung, Behandlungsempfehlung, ggf. Bilddaten. Diese Informationen können entweder auf das Augenrat-Portal hochgeladen werden oder per Post gesendet werden an: Augenrat gUG, Gertrudenhofweg 29, 50858 Köln. Der Kunde hat die Vollständigkeit der hochgeladenen/gesendeten Unterlagen zu prüfen. Mit Übersendung seiner Anfrage garantiert er, dass die von ihm übermittelten Unterlagen echt sind und seine Person betreffen; er versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Die Augenrat gUG ermöglicht den Kunden über die Internetplattform den passenden Experten zwecks Erstellung einer Zweitmeinung zu beauftragen.
  3. Die Augenrat gUG erstellt selbst keine Zweitmeinung und erbringt keine ärztlichen Leistungen. Ein entsprechender Vertag wird ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Experten geschlossen.
  4. Der Auftrag des Kunden zur Erstellung einer Zweitmeinung an den jeweiligen Experten richtet sich nach dem jeweils zwischen diesen beiden zustande gekommenen Vertrag (siehe näher unter § 3). Der Vertrag wird durch Augenrat gUG in ihrer Eigenschaft als Erklärungs- und Empfangsvertreterin für den Kunden und den Experten in Textform (mittels E-Mail) übermittelt.
  5. Hat der Kunde das Vertragsangebot des Experten durch Unterschrift und Rücksendung (entweder per Post oder durch Hochladen auf die Webseite von Augenrat) gegenüber Augenrat gUG angenommen, erstellt der vom Kunden beauftragte Experte die Zweitmeinung entweder ausschließlich auf der Grundlage des vom Kunden an Augenrat gUG übermittelten augenärztlichen Erstmeinung sowie der zur Verfügung gestellten Unterlagen, oder bei Bedarf zusätzlich durch ein Gespräch mit dem Patienten (Telefon, Video-Telefonie). Augenrat gUG übernimmt die sichere Übermittlung der Unterlagen an den Experten.

§ 3     Vertragsschluss zwischen dem Kunden und dem Experten für die Erstellung einer Zweitmeinung

  1. Durch die Übermittlung der augenärztlichen Erstmeinung und der dazugehörigen Unterlagen an die Augenrat gUG ersucht der Kunde gegenüber einem von der Augenrat gUG zu benennenden Experten um Erstellung einer Zweitmeinung. Augenrat gUG fungiert hinsichtlich des Fragenbogens und der Unterlagen lediglich als Empfangsbotin der Experten. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Experten kommt zustande, wenn der Kunde dessen Vertragsangebot annimmt.
  2. Alle Angaben des Kunden werden vor deren Übermittlung an den Experten durch die Augenrat gUG, soweit erkennbar auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Experte wird ein Vertragsangebot gegenüber dem Kunden dann abgeben, d.h. ein Vertrag zur Erstellung und Übermittlung der gewünschten Zweitmeinung kommt erst dann zustande, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
    • die Augenrat gUG bestätigt für den Experten die Vollständigkeit der Unterlagen,
    • der Kunde bestätigt, dass er vorab darüber unterrichtet wurde, dass der Experte ausdrücklich empfiehlt, den erstellten Zweitmeinungsbericht und etwaige Therapievorschläge mit seinem behandelnden Arzt oder einem weiteren Arzt vor Ort persönlich zu besprechen.
  3. Der Behandlungsvertrag wird dem Kunden mit Nennung des Experten per Email zugesandt. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf der Titelseite der Web-Seite „Augenrat“( https://augenrat.de/) unten einsehbar. Die Augenrat gUG ist insoweit Vertreterin.Die Annahme des Angebots erfolgt als Vertreterin des Experten durch den Kunden mittels Unterschrift und Rücksendung des Behandlungsvertrages entweder auf dem Postweg oder durch Hochladen auf die Augenrat-Webseite.

§ 4    Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Leistungen der Augenrat gUG für den Kunden sind gegenwärtig kostenlos. Um die gemeinnützige Tätigkeit der Augenrat gUG zu unterstützen, freut sich diese über Spenden.
  2. Der Experte erbringt eine privatärztliche Leistung in Form einer schriftlichen Zweitmeinung zu dem mit der Nennung des Experten durch die Augenrat gUG übermittelten Konditionen. Im Einzelnen – und vorbehaltlich von Besonderheiten des Einzelfalls – werden die Ziffern 1 und 80 (2,3-facher Satz) der Gebührenordnung für Ärzte angewendet. Die Endsumme beträgt 50,81 €.  Der Experte schließt dazu mit dem Kunden eine gesonderte Honorarvereinbarung ab.
  3. Die Vergütung für die Zweitmeinung selbst nach Ziffer 2 wird mit Verfügbarkeit der Zweitmeinung für den Kunden fällig, das ist der E-Mail Empfang über das Portal der Augenrat gUG. Die Zahlungen haben per Pay Pal oder per Überweisung zu erfolgen.
  4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Augenrat gUG über den Betrag bedingungslos und frei verfügen kann. Augenrat gUG ist durch den Experten zum Empfang der Zahlung bevollmächtigt. Die Experten (beratende Ärzte) treten die Honoraransprüche gegenüber den Patienten an Augenrat gUG ab.

§ 5    Recht zur Kündigung des Vertrags mit der Augenrat gUG

Da die Leistung der Augenrat gUG für den Kunden kostenlos ist, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Kunde kann den Vertrag mit der Augenrat gUG aber jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Erklärung in Text- oder Schriftform gegenüber der Augenrat gUG kündigen.

§ 6    Recht zur Kündigung des Vertrags mit dem Experten

Für den Fall, dass der Kunde einen Vertrag über eine Erbringung einer Zweitmeinung mit dem Experten schließt, kommt ein Behandlungsvertrag nach § 630a BGB zustande. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Der Vertrag kann aber jederzeit durch Erklärung in Text- oder Schriftform gegenüber dem Experten oder gegenüber der Augenrat gUG, die insoweit als Empfangsvertreterin handelt, gekündigt werden.

§ 7    Haftung von Augenrat gUG

  1. Für Schäden, die auf Grund oder im Zusammenhang mit der Erstellung der Zweitmeinung entstehen, haftet Augenrat gUG gegenüber dem Kunden nicht. Augenrat gUG ist nicht Vertragspartnerin; etwaige Ansprüche sind dem Experten gegenüber geltend zu machen. Für Haftungsansprüche der Kunden an seine Experten hat Augenrat gUG für seine Experten eine Gruppen-Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
  2. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gegen die Augenrat gUG sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Augenrat gUG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen berufen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
  3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Augenrat gUG nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  4. Die Einschränkungen der Abs. 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Augenrat gUG, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  5. Die Augenrat gUG haftet insbesondere nicht für falsche Angaben, die in den vom Kunden zugesandten Unterlagen gemacht werden.
  6. Schließlich haftet Augenrat gUG nicht für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter von persönlichen Daten der Kunden, es sei denn, die Augenrat gUG hat dies vorsätzlich oder grob fahrlässig ermöglicht.

§ 8    Anwendbares Recht, Formerfordernisse und salvatorische Klausel

  1. Auf Verträge zwischen Augenrat gUG und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, nicht aber das UN-Kaufrecht.
  2. Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit Augenrat gUG abzuschließenden Vertrages und im Rahmen des mit dem Experten über die Augenrat gUG als Empfangsvertreterin abzuschließenden Zweitmeinungsvertrag übermittelt werden, müssen entweder in Textform über das Augenrat-Kontaktformular  oder auf dem Postweg erfolgen.
  3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.