So funktioniert der Augenrat
Die unabhängige Zweitmeinung
Guter Rat kann erreichbar und muss nicht teuer sein.
Die Technik der Telemedizin ermöglicht es unseren Rat von nah und fern und jederzeit einzuholen. Damit der Rat auch „gut“ ist, das heißt fachmännisch und unabhängig, sind die Berater bei „Augenrat“ alle Spezialisten, die die Erfahrung eines Berufslebens einbringen. Die Berater sind Universitäts-Professoren, die das Fach Augenheilkunde in Lehre und Forschung und Krankenversorgung vorangebracht haben.
Damit unser Rat nicht „teuer“ ist, ist „Augenrat“ gemeinnützig. Wir stellen Ihnen zwar eine Rechnung nach Gebührenordnung aus. Die Kosten werden aber bewusst klein gehalten, damit sich jeder diesen Rat auch leisten kann.
Prof. Dr. med. Bernd Kirchhof
Loyalität
„Augenrat“ berät nur. Es besteht also kein Anreiz unnötige Operationen vorzuschlagen. Es gibt keinen Budgetzwang. „Augenrat“ ist unabhängig von Krankenkassen.
Expertise
„Augenrat“ berät auf höchstem (internationalen) fachlichen Niveau. Die Berater sind durchweg Universitäts-Professoren. Sie sind innerhalb der Augenheilkunde nochmal spezialisiert, z.B. für Linsentrübungen, Augendruckerhöhung, Netzhauterkrankungen, Tumorleiden, Entzündungen, Schielen und Nervenkrankheiten.
Alle Berater sind kürzlich in den Ruhestand getreten oder befinden sich kurz davor. Auf diese Weise wird langjährige Berufserfahrung und der aktuelle auch internationale Wissenstand im Fach Augenheilkunde vorgehalten.
Motivation
Die hier beteiligten Ratgeber sind der Überzeugung mit „Augenrat“ eine Lücke im Gesundheitswesen füllen zu können. Daneben freuen wir uns über Ihr Vertrauen und das Gefühl unsere Berufserfahrung für eine begrenzte Zeit noch sinnvoll einsetzen können.
Die Kosten
Für Patienten
Wir stellen Ihnen die Beratung nach der ärztlichen Gebührenordnung in Rechnung. Die Vergütung beträgt maximal 57,12 €. Augenrat ist zwar gemeinnützig, trotzdem darf unsere Leistung aus rechtlichen Gründen nicht kostenlos erfolgen. Aus Gründen der Unabhängigkeit der Beratung wollen wir bewusst keine Verbindung mit Krankenkassen eingehen.
Wenn Sie privat versichert sind, dann gilt:
Für private Krankenversicherungen sehen wir – außer es liegen im individuellen Versicherungsvertrag konkrete Ausschlussgründe vor – kein Hindernis für die tarifgemäße Erstattung.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind:
Für gesetzliche Krankenversicherungen besteht keine Erstattungspflicht. Diese Versicherungen können jedoch im Rahmen des Ermessensspielraums für Kulanzleistungen erstatten. Sollten Sie sich aufgrund der eingeholten Zweitmeinung entschließen, eine anderweitig vorgeschlagene – kostenträchtige – Behandlung nicht durchführen zu lassen, haben Sie dafür ein gutes Argument.
Für Ärzte
Wir stellen Ihnen die Gebühr für ein Konsil nach der Gebührenordnung in Rechnung. In Ansatz kommt die Ziffer 60, die maximal 24,26 € betragen kann.