Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen anderer Patienten unserer Website. Sollten Sie Ihre Frage nicht finden, oder haben Sie Fragen die über die hier gestellten hinaus gehen, nutzen Sie einfach unser Formular am Ende dieser Seite
Ist der Augenrat vertrauenswürdig?
Wann hilft der Augenrat?
Ärzte: Bei unklaren Diagnosen oder bei der Frage nach der besten Behandlungsoption bringt „Augenrat“ sich mit seinen subspezialisierten Spezialisten gerne ein. Die Beratung ist formal ein Konsil unter Kollegen.
Kann ich die Kosten bei der Krankenkasse einreichen?
Wir haben bewusst keine Vereinbarungen mit Krankenkassen über die Erstattung unserer Beratungsgebühr vereinbart. Wir wollen uns in Ihrem Interesse keinem Loyalitätskonflikt aussetzen. Die Krankenkassen müssen interessiert sein Kosten zu sparen. Unser Rat ist aber unabhängig von einem Budget (Kosten-Obergrenze), wie es im Kassenarztwesen üblich ist. Allerdings richtet sich unsere Gebühr nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die entsprechenden GOÄ-Nummern und der „Steigerungsfaktor“ sind nach deren Vorschriften in der Rechnung ausgewiesen. Sie können die Rechnung gern ihrer Krankenversicherung zur Erstattung einreichen.
Für private Krankenversicherungen sehen wir – außer es liegen im individuellen Versicherungsvertrag konkrete Ausschlußgründe vor – kein Hindernis für die tarifgemäße Erstattung.
Für gesetzliche Krankenversicherungen besteht keine Erstattungspflicht. Diese Versicherungen können jedoch im Rahmen des Ermessensspielraums für Kulanzleistungen erstatten. Sollten Sie sich aufgrund der eingeholten Zweitmeinung entschließen, eine anderweitig vorgeschlagene – kostenträchtige – Behandlung nicht durchführen zu lassen, haben Sie dafür ein gutes Argument.